Internetrecht auf einen Blick:
Es gibt kein eigenständiges Internetrecht oder Onlinerecht. Der Begriff umfasst vielmehr die Summe der Rechtsgebiete und Rechtsprobleme und rechtlichen Anliegen, die im Internet typischerweise auftreten. Dabei geht es häufig um Fälle aus dem E-Commerce z.B. zwischen Wettbewerbern mit eigenen Webshops oder Fälle die sich auf den Online-Marktplätzen ereignen wie Amazon, Ebay etc. oder um Unternehmer, die einfach nur einen rechtssicheren Internetauftritt mit AGBs, Impressum und Social-Media-Kanälen wie YouTube, Facebook und Instagram haben wollen.
All diese Rechtsfragen können jedoch mit den herkömmlichen Rechtsgebieten abgedeckt werden, da sie – wenn man genauer hinsieht – Fragen der etablierten Rechtsgebiete sind. Meistens geht es dabei um die Themen des gewerblichen Rechtschutzes wie dem Wettbewerbsrecht, dem Urheberrecht, dem Markenrecht etc. aber auch um andere Themen, wie dem Datenschutzrecht.
Daher möchten wir an dieser Stelle gerne auf die entsprechenden Unterseiten zu den einzelnen in dieser Kanzlei vertretenen Rechtsgebieten verweisen.
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