Markenrecherche auf einen Blick:
Das Markenamt überprüft bei der Anmeldung lediglich, ob das gewählte Markenzeichen gegen die absoluten Schutzhindernisse des § 8 MarkenG verstößt, nicht aber, ob das gewählte Zeichen gegebenenfalls mit einer anderen Marke kollidiert. Ihre Marke würde also auch in dem Fall einer Kollision problemlos eingetragen. Im Kollisionsfall könnte dann der Inhaber der kollidierenden Marke Schadenersatzansprüche und Löschungsbegehren gegen Ihre Marke geltend machen, sodass neben hohen Kosten für Sie auch noch die Löschung der soeben eingetragenen Marke auf dem Spiel steht.
Zweck der Markenrecherche ist es, im Vorfeld das Risiko einer Kollision einschätzen zu können und eine Kollision zu vermeiden. Von daher sollte eine solche Recherche sogar bereits vor der Anbringung auf Ihren Waren oder Dienstleistungen erfolgen, falls sich das Risiko einer Markenkollision als zu hoch erweist und Sie sich gezwungen sehen, ein anderes Markenzeichen zu wählen.
Da die Markenämter eine Kollision mit den Markenrechten anderer Unternehmer und Akteure bei der Anmeldung nicht überprüfen, besteht grundsätzlich das Risiko mit einer anderen Marke zu kollidieren, das heißt, dass man ein ähnliches Zeichen für sich ähnelnde Waren und/oder Dienstleistungen angemeldet hat.
In einem solchen Fall kann der in seinen Markenrechten verletzte Unternehmer einen Widerspruch gegen Ihre soeben eingetragene Marke einlegen, die Ihn lediglich eine Gebühr in höhe von 250 EUR beim DPMA (bzw. 320 EUR beim EUIPO) kostet. Während der Zeit des Widerspruchsverfahrens ist das Fortbestehen der Marke unsicher, so dass dadurch mögliche Investoren abgeschreckt werden können. Darüber hinaus. Sollte das Markenamt zu dem Schluss kommen, dass eine Verwechslungsgefahr besteht, so wird es eine teilweise oder vollständige Löschung Ihrer Marke anordnen. Alle bis dahin gezahlten Gebühren und Kosten sind dann verloren.
Darüber hinaus kann der Inhaber der verletzten Marke auch häufig Schadenersatz geltend machen, wodurch Ihnen weitere hohe Kosten entstehen können, die am Umsatz gemessen werden, den Sie mit der Marke bereits erzielen konnten. Dazu kommen dann noch gegnerische Anwaltskosten und gegebenenfalls Gerichtskosten.
Eine Markenrecherche kann mit unterschiedlicher Intensität durchgeführt werden.
Es gibt zum einen eine Identitätsrecherche, bei lediglich geprüft wird, ob es ein identisches Markenzeichen für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen bereits im Register existiert. Existiert eine solche Marke, so ist der Spielraum für eine Anmeldung ohne einen erfolgreichen Widerspruch durch den Inhaber der anderen Marke sehr gering. Sofern man nicht beanstanden kann, dass die gegnerische Markenanmeldung bösgläubig erfolgte, oder dass diese 5 Jahre lang nicht benutzt wurde, so bleibt nur noch der Versuch, eine Abgrenzungsvereinbarung mit dem Inhaber der älteren Marke zu verhandeln.
Darüber hinaus gibt es noch eine Ähnlichkeitsrecherche. Die Ähnlichkeit zwischen zwei Marken kann bereits ausreichen, um eine Markenrechtsverletzung zu begründen. Statistisch gesehen sind dies die Fälle, die häufiger zu Verfahren und Streitigkeiten führen. Eine Ähnlichkeitsrecherche ist sehr viel umfangreicher, als die Identitätsrecherche. Bei einer solchen Recherche wird die Anmeldemarke mit allen potentiell ähnlichen älteren, schon bestehenden Marken verglichen. Ein solcher Vergleich umfasst neben dem Vergleich der Wörter oder Buchstaben auch noch den Vergleich des Klangs und gegebenenfalls die Ähnlichkeit von graphischen Elementen und einen Vergleich der beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Hier kommt es auf viele verschiedene Faktoren an, die alle unterschiedlich zu gewichten sind.
Somit lässt sich das Risiko einer Markenkollision am besten durch eine Ähnlichkeitsrecherche minimieren.
Nach erfolgter Recherche werden wir Ihnen das ermittelte Risiko aufzeigen. Dies wird Sie befähigen, eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob Sie die Anmeldung durchführen möchten oder doch lieber Abstand nehmen wollen. Darüber hinaus gibt es auch häufig die Möglichkeit, durch geringfügige Anpassungen das ermittelte Risiko zu minimieren. Solche Möglichkeiten zeigen wir Ihnen dann selbstverständlich auf.
Designrecherche auf einen Blick:
Vor der Anmeldung eines Designs ist es ratsam, anhand einer Designrecherche den bestehenden Formenschatz zu erkunden und nach bereits eingetragenen und auch nicht eingetragenen Designs zu recherchieren. Das Ergebnis der Recherche hilft herauszufinden, ob Ihr Design die Schutzvoraussetzungen „Neuheit“ und „Eigenart“ erfüllt oder möglicherweise ältere Rechte verletzt.
Da die Ämter im Anmeldeverfahren weder die Schutzvoraussetzungen der Neuheit, noch die Eigenart des Designs überprüfen, besteht grundsätzlich das Risiko, am Ende ein Design angemeldet zu haben, das praktisch wertlos ist, weil es bei Nichtvorliegen der Merkmale von Dritten durch einen Löschungsantrag beseitigt werden kann. Auf den Kosten eines gegnerischen Anwalts und einem dann gegebenenfalls initiierten Verfahren bleibt man dann womöglich auch noch sitzen. Die Ämter prüfen auch nicht, ob im Zeitpunkt der Anmeldung entgegenstehende Rechte Dritter bestehen, die dann gegebenenfalls zu Schadenersatzforderungen führen können.
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