Markenüberwachung auf einen Blick:
Der Markenüberwachungsservice überwacht den Schutzbereich einer eingetragenen Marke, indem in regelmäßigen Abständen geprüft wird, ob ein Dritter den Schutzbereich der angemeldeten Marke etwa durch spätere Anmeldung einer zur Verwechslung ähnlichen Marke verletzt hat. Sofern der Verdacht einer Verletzung nahe liegt, wird der Markeninhaber kontaktiert und auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht, damit er die Möglichkeit hat, schnellstmöglich Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen kann.
Wir überwachen gerne Ihre Marken für Sie und beraten Sie dann umgehend über Ihre Möglichkeiten, falls eine verdächtige Drittmarke auftauchen sollte.
Die professionelle Markenüberwachung gewährleistet den größtmöglichen Schutz vor unbefugter Markenbenutzung durch Dritte. Dies ist verschiedenen Aspekten geschuldet, die wir Ihnen im Folgenden kurz erläutern möchten.
Zum einen ist es für einen ungeschulten Betrachter nicht immer leicht auszumachen, ob rechtlich eine Verwechslungsgefahr zu einer Drittmarke besteht, oder nicht. Unser Team hat viele Jahre Erfahrung im Markenrecht und kann daher die Situation besser einschätzen.
Zum anderen ist es ratsam, gleich beim Auftauchen der Drittmarke zu agieren, da jeweils nach der Veröffentlichung einer Marke eine Widerspruchsfrist von 3 Monaten zu laufen beginnt. Verpasst man diese Widerspruchsfrist steht einem zwar noch ein Löschungsantrag zur Verfügung, der jederzeit eingereicht werden kann, doch sind für diesen die Kosten um einiges höher. Die Gebühren des DPMA im Falle eines Widerspruches beginnen bei 250 Euro, wohingegen die Gebühren für ein Löschungsverfahren bei 400 Euro beginnen. Aufgrund des höheren Streitwerts, erhöhen sich dann ebenfalls die Kosten für den Anwalt.
Die regelmäßige Überwachung der Markenrechte führt dazu, dass diese Frist mit Sicherheit eingehalten werden kann. Außerdem hat ein frühzeitiges Vorgehen gegen eine Drittmarke den Vorteil, dass der jeweilige Anmelder zumeist zu diesem Zeitpunkt noch nicht viel Geld in die Marke investiert haben wird, da im allgemeinen geraten wird, mit der Herstellung von Waren unter einer Marke bis zum Ende der Widerspruchsfrist zu warten. Unter diesen Umständen ist die Wahrscheinlichkeit ungleich höher, dass der Drittmarkenanmelder kein gerichtliches Verfahren zum Erhalt seiner Marke in Kauf nehmen würde. Je später man gegen die Drittmarke vorgeht, desto mehr Waren werden bereits im Umlauf sein und desto eher wird der Drittanmelder dann auch gewillt sein, für seine Marke nötigenfalls gerichtlich zu kämpfen. Ein solcher Gerichtsprozess ist dann wiederum mit einem hohen Kostenrisiko verbunden.
Designüberwachung auf einen Blick:
Der Designüberwachungsservice überwacht den Schutzbereich eines eingetragenen Designs, indem in regelmäßigen Abständen geprüft wird, ob eine unbefugte Nutzung des Designs vorliegt und somit der Schutzbereich verletzt wurde. Sofern der Verdacht einer Verletzung nahe liegt, wird der Designinhaber kontaktiert und auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht, damit er die Möglichkeit hat, schnellstmöglich die weitere unbefugte Nutzung zu unterbinden und gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen kann.
Wir überwachen gerne Ihre Designs für Sie und beraten Sie dann umgehend über Ihre Möglichkeiten, falls eine unbefugte Nutzung gesichtet worden ist.
Die professionelle Designüberwachung gewährleistet den größtmöglichen Schutz vor unbefugter Benutzung durch Dritte und gewährleistet, dass Ihre Produkte weiterhin individuell und einzigartig bleiben und keine Verwässerung der Produktindividualität stattfindet.
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